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PV-Info 4, April 2014, Seite 29

Privatperson als Dienstgeber einer Pfuscherpartie?

Christa Kocher

Wo immer Prüforgane Beschäftigte auf Baustellen antreffen, gehen sie anscheinend automatisch vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses aus. Was bei der überwiegenden Anzahl der Entscheidungen auch vom VwGH bestätigt wird, galt für den Eigenheimbesitzer mangels vorliegenden Betriebs und des Fehlens von jeglichen Weisungen nicht ().

Sachverhalt

Bei einer Kontrolle des Finanzamts wurden auf einer Baustelle drei ungarische Staatsangehörige bei Arbeiten an der Fassade eines Privathauses angetroffen. Dabei gaben sie an, dass sie für einen Stundenlohn von € 10,– neun Stunden pro Tag arbeiteten, in Ungarn keinen Gewerbeschein hätten und in Österreich nicht zur Sozialversicherung angemeldet seien. Mit dem Hauseigentümer sei vereinbart worden, dass einer der drei die nötigen Materialien besorge. Vertragsinhalt sei das Anbringen eines Vollwärmeschutzes mit anschließendem Verspachteln und Ausmalen gewesen. Die Gebietskrankenkasse ging von einem Dienstvertrag zwischen Hauseigentümer und den drei Beschäftigten aus. Ein Werkvertrag wurde ausgeschlossen.

Privatperson als Dienstgeber

Auch eine Privatperson kann Dienstgeber sein, man denke nur an Hausangestellte oder mit Die...

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