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KV-Erhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2014
Die Kollektivvertragspartner haben sich im Jahr 2013 für einen Kollektivvertragsabschluss auf zwei Jahre geeinigt (siehe PV-Info 5/2013, Seite 9 und PV-Info 8/2013, Seite 15). Als Erhöhungsprozentsatz für die Lohnerhöhung ab wurde der durchschnittliche Verbraucherpreisindex (VPI) von März 2013 bis Februar 2014 plus 0,4 Prozentpunkte vereinbart. Da der VPI in diesem Zeitraum 1,8 % beträgt, ergibt sich dadurch eine Lohnerhöhung von 2,2 % für eine Laufzeit von 12 Monaten.
Erhöhung des Taggeldes
Die Sätze des Taggeldes in § 9 Abschnitt I Z 4 und Z 5 des KV werden mit
von € 10,10 um 2,2 % (VPI = 1,8 + 0,4 Prozentpunkte),
von € 16,10 um 2,2 % (VPI = 1,8 + 0,4 Prozentpunkte),
von € 2,30 um den absoluten Betrag der Taggelderhöhung des Satzes von € 10,30 (€ 10,30 – € 10,10 = € 0,20; € 2,30 + € 0,20 = € 2,50)
erhöht. Für die Höhe des VPI ist ebenfalls der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2013 bis Februar 2014 maßgeblich.
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Höhe des Taggeldes | ||
bisher | ab | |
Tagespendler | ||
Arbeitszeit > 3 Stunden | € 10,10 | € 10,30 pro Arbeitstag |
Arbeitszeit > 9 Stunden | € 16,10 | € 16,50 pro Arbeitstag |
Lehrlinge | € 2,30 | € 2,50 pro Arbeitstag |
Wochenpendler | ||
mit erforderlicher Übernachtung* | € 26,40 | € 26,40 pro Arbeitstag (unverändert) |
Lehrlinge |
* Die Übernachtung ist jedenfalls erforderlich, wenn die Wegstrecke zwischen Baustelle und Wohnort des Arbeitnehmers mindestens