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PV-Info 4, April 2014, Seite 21

KV-Erhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2014

Rudolf Grafeneder

Die Kollektivvertragspartner haben sich im Jahr 2013 für einen Kollektivvertragsabschluss auf zwei Jahre geeinigt (siehe PV-Info 5/2013, Seite 9 und PV-Info 8/2013, Seite 15). Als Erhöhungsprozentsatz für die Lohnerhöhung ab wurde der durchschnittliche Verbraucherpreisindex (VPI) von März 2013 bis Februar 2014 plus 0,4 Prozentpunkte vereinbart. Da der VPI in diesem Zeitraum 1,8 % beträgt, ergibt sich dadurch eine Lohnerhöhung von 2,2 % für eine Laufzeit von 12 Monaten.

Erhöhung des Taggeldes

Die Sätze des Taggeldes in § 9 Abschnitt I Z 4 und Z 5 des KV werden mit

  • von € 10,10 um 2,2 % (VPI = 1,8 + 0,4 Prozentpunkte),

  • von € 16,10 um 2,2 % (VPI = 1,8 + 0,4 Prozentpunkte),

  • von € 2,30 um den absoluten Betrag der Taggelderhöhung des Satzes von € 10,30 (€ 10,30 – € 10,10 = € 0,20; € 2,30 + € 0,20 = € 2,50)

erhöht. Für die Höhe des VPI ist ebenfalls der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2013 bis Februar 2014 maßgeblich.


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Höhe des Taggeldes
bisher
ab
Tagespendler
Arbeitszeit > 3 Stunden
€ 10,10
€ 10,30 pro Arbeitstag
Arbeitszeit > 9 Stunden
€ 16,10
€ 16,50 pro Arbeitstag
Lehrlinge
€ 2,30
€ 2,50 pro Arbeitstag
Wochenpendler
mit erforderlicher Übernachtung*
€ 26,40
€ 26,40 pro Arbeitstag (unverändert)
Lehrlinge

* Die Übernachtung ist jedenfalls erforderlich, wenn die Wegstrecke zwischen Baustelle und Wohnort des Arbeitnehmers mindestens

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