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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Erhöhung der Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab 2015
Durch Kundmachung des Bundesministers für Justiz, BGBl II 2014/55, ausgegeben am , wurden die neuen Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, die mietrechtlich ab gelten, geändert. Diese Richtwerte bilden die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab (da der jeweils am 31. 10. des Vorjahres geltende Richtwert anzusetzen ist).
Die für Lohnzahlungszeiträume 2015 anzusetzenden Sachbezugswerte betragen pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes:
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Bundesland | Richtwerte | Bundesland | Richtwerte | ||
(bis Ende 2014) | ab 2015 | (bis Ende 2014) | ab 2015 | ||
Burgenland | (€ 4,70) | € 4,92 | Steiermark | (€ 7,11) | € 7,44 |
Kärnten | (€ 6,03) | € 6,31 | Tirol | (€ 6,29) | € 6,58 |
Niederösterreich | (€ 5,29) | € 5,53 | Vorarlberg | (€ 7,92) | € 8,28 |
Oberösterreich | (€ 5,58) | € 5,84 | Wien | (€ 5,16) | € 5,39 |
Salzburg | (€ 7,12) | € 7,45 |
Die Beträge stellen den Bruttopreis (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer, exklusive Heizkosten) dar.
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