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PV-Info 4, April 2014, Seite 5

Lohnnebenkostensenkung beschlossen

PV-Info Redaktion

Die Regierung nimmt nunmehr nächste Schritte in Umsetzung des Regierungsprogramms vom Dezember 2013 in Angriff: die Senkung der Lohnnebenkosten: Aufgrund eines parlamentarischen Initiativantrags der Regierungsparteien hat der Nationalrat am Folgendes beschlossen:

  • Senkung des Unfallversicherungsbeitrags ab um 0,1 Prozentpunkte, somit von 1,4 % auf 1,3 %. Ungeklärt ist noch die Frage, in welcher Meldeart, dh mit welchen (neuen?) Beitragsgruppen, diese Senkung während des Kalenderjahres umgesetzt werden wird.

  • Dienstleistungsscheckverrechnungen ändern sich ab allerdings nicht, da mit Wirkung ab der Verwaltungsbeitrag sowie der Unfallversicherungsbeitrag nunmehr mit insgesamt 2 % festgesetzt wurden, wobei der Verwaltungskostenanteil in jener Höhe zu leisten ist, der der Differenz auf 2 % entspricht.

  • Senkung des IESG-Beitrags ab um 0,1 Prozentpunkte, somit von 0,55 % auf 0,45 %.

Die Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten.

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