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Lohnnebenkostensenkung beschlossen
Die Regierung nimmt nunmehr nächste Schritte in Umsetzung des Regierungsprogramms vom Dezember 2013 in Angriff: die Senkung der Lohnnebenkosten: Aufgrund eines parlamentarischen Initiativantrags der Regierungsparteien hat der Nationalrat am Folgendes beschlossen:
Senkung des Unfallversicherungsbeitrags ab um 0,1 Prozentpunkte, somit von 1,4 % auf 1,3 %. Ungeklärt ist noch die Frage, in welcher Meldeart, dh mit welchen (neuen?) Beitragsgruppen, diese Senkung während des Kalenderjahres umgesetzt werden wird.
Dienstleistungsscheckverrechnungen ändern sich ab allerdings nicht, da mit Wirkung ab der Verwaltungsbeitrag sowie der Unfallversicherungsbeitrag nunmehr mit insgesamt 2 % festgesetzt wurden, wobei der Verwaltungskostenanteil in jener Höhe zu leisten ist, der der Differenz auf 2 % entspricht.
Senkung des IESG-Beitrags ab um 0,1 Prozentpunkte, somit von 0,55 % auf 0,45 %.
Die Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten.