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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
gerade noch rechtzeitig, um „Golden Handshakes“ ab bereits höher besteuern zu können, wurde am das Abgabenänderungsgesetz 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wie ich Ihnen an Beispielen zeigen werde, ergeben sich durch die Anknüpfung der Steuerbegünstigungen an ein Vielfaches der Höchstbeitragsgrundlage de facto nur für „wirklich hohe“ Golden Handshakes Änderungen in der Besteuerung. Dies ist allerdings nicht der einzige „Angriff“ auf hohe Bezüge: Auch von anderer Seite werden hohe Bezüge aufs Korn genommen, es wird nämlich der Betriebsausgabenabzug aufseiten der Arbeitgeber eingeschränkt – auch dazu nähere Details im Heftinneren.
Inwieweit bzw ob überhaupt erkrankte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber während des Krankenstands für Fragen zur Verfügung stehen müssen, war Gegenstand einer höchstgerichtlichen Entscheidung, die Thomas Rauch für Sie aufbereitet hat.
Im Zentrum dieser Ausgabe steht neben den ausführlichen Erläuterungen zu den Golden Handshakes wieder einmal das Thema „Werkvertrag – Dienstvertrag“. Dabei gibt Ihnen Christa Kocher einen Überblick über einschlägige Judikatur der letzten Monate und zeigt auch, dass es einen Unterschied macht, ob der Auftraggeber ein Unterneh...