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PV-Info 7, Juli 2019, Seite 19

Besteuerung einer als „freiwillige Abfertigung“ bezeichneten Zahlung

Michael Seebacher

Wird anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung eine „freiwillige Abfertigung“ von fünf Monatsentgelten bezahlt und würde sich nach den Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrags bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitnehmers die gebührende gesetzliche Abfertigung um zwei Monatsentgelte erhöhen, erscheint es sachgerecht, dass zumindest diese zwei Monatsentgelte der begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG mit 6 % Lohnsteuer unterliegen ().

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin hat ihr Dienstverhältnis bei der Arbeitgeberin am (System Abfertigung „alt“) begonnen und war bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses insgesamt mehr als 13 Jahre beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde, um die bei einer Kündigung im Raum stehende gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, im gegenseitigen Einvernehmen unter Wahrung aller gesetzlichen Ansprüche aufgelöst. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses war zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung die Bezahlung einer freiwilligen Abfertigung in Höhe von drei Monatsentgelten vereinbart. Die Arbeitnehmerin wurde unter Weitergewährung der ...

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