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Meldepflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt
Für den Versicherungsfall der Mutterschaft besteht im ASVG eine spezielle Schutzfristbestimmung. Diese setzt unter anderem voraus, dass die Pflichtversicherung nicht auf bestimmte (schädliche) Weise beendet wurde. Meldepflichtverletzungen gegenüber dem AMS zählen aber nicht zu den schädlichen Beendigungsarten ().
Sachverhalt
Die Klägerin bezog vom bis , vom 23. 3. bis sowie vom 16. 4. bis Arbeitslosengeld. Am legte sie der OÖGKK eine Krankmeldung wegen akuter Sinusitis mit einem voraussichtlichen Ende am vor. Die Klägerin erhielt ab Krankengeld. Sie kümmerte sich weder um eine Verlängerung des Krankenstandes noch um eine Gesundmeldung. Die durchschnittliche Krankenstandsdauer hätte bei dieser Diagnose am geendet.
Am wurde die Klägerin von der OÖGKK aufgefordert, eine Gesundmeldung vorzulegen. Ihr Mann meldete am über das Onlineportal das Ende des Krankenstandes mit , kreuzte aber nicht an, dass eine Krankenstandsbestätigung auch an den Dienstgeber übersandt werden sollte. Die OÖGKK übermittelte dem AMS daher keine Bestätigung. Da das gemeldete Ende des Krankenstandes die durchschnittliche Krankenstandsdauer überschritt, konnte die OÖGKK die elektron...