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PV-Info 7, Juli 2019, Seite 15

Schwangerschaftsähnlicher Zustand und Kündigungsschutz nach MSchG

Thomas Rauch

Der Kündigungsschutz nach § 10 Abs 1 MSchG beginnt mit der Vereinigung der Ei- und der Samenzelle. Er ist aber nicht davon abhängig, dass eine Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut stattgefunden hat und die Schwangerschaft leicht feststellbar ist ().

Sachverhalt

Die klagende Arbeitnehmerin teilte ihrer Vorgesetzten am den Verdacht mit, schwanger zu sein. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie einen Schwangerschaftstest aus der Apotheke mit positivem Ergebnis durchgeführt. Bei einer Untersuchung am konnte die Schwangerschaft durch eine Ultraschalluntersuchung nicht verifiziert werden, weil weder ein Embryo noch dessen positiver Herzschlag sichtbar war. Am zeichnete sich aufgrund des nur schwach angestiegenen Beta-HCG-Wertes eine Fehlgeburt ab. Am suchte die Klägerin wegen starker Blutungen ihren Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf. Bei Untersuchungen in einer Krankenanstalt am und am zeigte sich ein massiv abgesunkener Beta-HCG-Wert. Am S. 16 war die Schwangerschaft der Klägerin endgültig beendet und wurde ihr dies so mitgeteilt. Es konnte im Zuge des Gerichtsverfahrens nicht festgestellt werden, ob zu irgendeinem Zeitpunkt ein entwicklung...

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