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PV-Info 7, Juli 2019, Seite 14

Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung

Thomas Rauch

Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unberechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatzleistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen ().

Berechnung der Kündigungsentschädigung

Ein Arbeitnehmer, der unberechtigt entlassen wurde, ist finanziell so zu stellen, als wäre sein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß aufgelöst worden (). Der Arbeitnehmer hat also jenes Entgelt zu erhalten, das ihm für den Zeitraum gebührt hätte, der bei rechtskonformer Kündigung durch den Arbeitgeber als Kündigungsfrist einzuhalten gewesen wäre oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen (oder bei zu einem bestimmten späteren Tag einvernehmlich aufgelösten Dienstverhältnissen) noch hätte ablaufen müssen, wobei im Zweifel ein Jahresschnitt heranzuziehen ist (). Es ist daher stets davon auszugehen, welche Ansprüche der Arbeitnehmer gehabt hätte, wenn da...

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