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Beschäftigungsbonus – Wissenswertes für die Abrechnung für den zweiten Förderungszeitraum
Viele Arbeitgeber beginnen in den nächsten Monaten mit der Vorbereitung der zweiten Abrechnung für den Beschäftigungsbonus. Unternehmen konnten im Zeitraum von bis für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren beantragen. Die Abrechnung für bestehende Förderungsverträge erfolgt jährlich bis zum Ende der Förderungslaufzeit. Die Förderungslaufzeit endet spätestens drei Jahre nach Beginn des letzten in den Vertrag aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisses, also spätestens am . Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) hat einige Anpassungen vorgenommen, die die Abwicklung der Abrechnung einfacher und effizienter machen sollen. Wie im Vorjahr wird für alle Abrechnungen wieder eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erforderlich sein.
Fristen
Der Beschäftigungsbonus gemäß § 10b Austria Wirtschaftsservice-Gesetz (AWSG) wird einmal jährlich im Nachhinein abgerechnet. Der Abrechnungsstichtag richtet sich nach dem Datum, an dem das erste in den Förderungsvertrag aufgenommene BeschäftigungsS. 2verhältnis begann. Die Abrechnung muss innerhalb von drei Monaten ab dem Abrechnungsstichtag im aws Fördermanager vorgenommen werden. Förde...