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Baugewerbe: Zusatzkollektivvertrag für eine Option zur Verlängerung des Durchrechnungszeitraums der Höchstarbeitszeit
In einem Rundschreiben der Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau – Nr. 09/2021, wird auf eine Verlängerung des im Vorjahr abgeschlossenen Zusatzkollektivvertrags, der eine optionale Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für die höchstzulässige Arbeitszeit vorsah und für einen Zeitraum von bis zeitlich befristet war, hingewiesen (siehe Grafeneder, Baugewerbe: Zusatzkollektivvertrag für eine neue Option der Jahresdurchrechnung ab , PV-Info 5/2020, Seite 18).
Verlängerung ohne inhaltliche Änderung
Zwischen dem Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits konnte für das Jahr 2020/21 eine neuerliche Einigung zum Abschluss eines Zusatzkollektivvertrags, der eine optionale Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für die höchstzulässige Arbeitszeit vorsieht, erzielt werden. Aufgrund der besonderen Situation des Jahres 2020 wurde diese Möglichkeit bisher kaum genutzt. Daher wurde die Regelung ohne inhaltliche Änderung neuerlich für das Jahr 2021/22 abgeschlossen.
Der Kollektivvertrag tritt am in Kraft und ist bis befristet. In diesem Zeitraum werden die Kollektivvertragspart...