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PV-Info 5, Mai 2021, Seite 20

Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2021

Rudolf Grafeneder

Beim diesjährigen Lohnabschluss des Kollektivvertrags für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe (im Folgenden kurz: Kollektivvertrag) kommt es neben einer prozentmäßigen Lohnanpassung auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht. Dieser Beitrag erläutert die eingeführten Neuerungen.

Erhöhung der Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen

Die Kollektivvertragspartner haben sich für einen Kollektivvertragsabschluss auf zwei Jahre geeinigt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden jeweils für eine Laufzeit von zwölf Monaten

  • mit um 2,10 % und

  • mit um den Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,70 Prozentpunkte

erhöht. Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wurde der Durchschnitt im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2022 vereinbart. Bei der Errechnung der Lohnsätze findet die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, das heißt, dass auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet wird.

Weiters bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht, das heißt, dass die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Ist-Lohn aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert we...

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