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BFG zu Rentenzahlungen gemäß DBA Deutschland
Gegenstand des vorliegenden BFG-Judikats vom , RV/3100139/2020, waren Rentenzahlungen aus Deutschland an einen (mittlerweile) in Österreich ansässigen Beschwerdeführer, zum einen in Bezug auf eine Rente aus einer deutschen Ruhegeldkasse, zum anderen hinsichtlich Zahlungen aus einer Direktzusage, die – nach Angaben des Steuerpflichtigen – im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu Aktivzeiten vereinbart wurde. Beide Bezüge wurden im gegenständlichen Judikat in Hinblick auf ihre abkommensrechtliche Einordnung untersucht.
Rente aus der Ruhegeldkasse
Bei den gegenständlichen Zahlungen handelt es sich um eine Rente aufgrund der langjährigen Tätigkeit für eine deutsche Straßenbahngesellschaft. Die Auszahlung erfolgt(e) über deren Ruhegeldkasse. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die Rentenzahlungen im Zeitpunkt der Auszahlung der österreichischen Krankenversicherung unterliegen. Die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge stellen Werbungskosten dar, welche die Einkünfte entsprechend vermindern.
Strittig war jedoch, ob die Zahlungen aus Sicht des anzuwendenden DBA Deutschland unter die sogenannte „Kassenstaatsregelung“ des Art 19 Abs 2 DBA Deutschland (Ruhegehälter aufgrund einer Tätigkeit für einen „Vertragsstaat bzw eine seiner Ge...