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Familienbonus Plus auch ohne Antrag auf Familienbeihilfe
Grundsätzlich gebührt der Familienbonus Plus nur für ein Kind, für das auch österreichische Familienbeihilfe gebührt. Das BFG hat dazu klargestellt, dass es genügt, die Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt von Familienbeihilfe zu erfüllen. Ein Antrag oder gar das Fließen von Zahlungen ist nicht nötig ().
Sachverhalt
Der Kindesvater beantragte für seine beiden Kinder (Kind 1, wohnhaft bei der Kindesmutter in Deutschland, und Kind 2, wohnhaft in Österreich) den Unterhaltsabsetzbetrag und den Familienbonus Plus. Für Kind 1 wurde ganzjährig, für Kind 2 bis September 2019 (wegen Beendigung der Ausbildung) Unterhalt geleistet. Die Kindesmutter hat für Kind 1 einen Antrag auf Familienbeihilfe gestellt. Dieser wurde jedoch abgewiesen, da die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Für Kind 2 wurde der Familienbonus Plus zur Hälfte beim Kindesvater für neun Monate anerkannt, der Unterhaltsabsetzbetrag -jedoch grundlos nicht berücksichtigt. Für Kind 1 wurde zwar der Unterhaltsabsetzbetrag indexiert anerkannt, nicht jedoch der Familienbonus Plus.
Unterhaltsabsetzbetrag
Gemäß § 33 Abs 4 Z 3 EStG steht Steuerpflichtigen, die für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag