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PV-Info 5, Mai 2021, Seite 1

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

die vorliegende Mai-Ausgabe der PV-Info wird wie üblich von Themen rund um den Baukollektivvertrag dominiert; Rudolf Grafeneder und Christoph Wiesinger versorgen Sie mit den aktuellsten Informationen dazu. Alexandra Platzer widmet sich ausführlich dem nunmehr zur Frage der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Abfertigungen als Betriebsausgabe ergangenen VwGH-Erkenntnis und bietet zu vielen Fragen rund um dieses Thema Lösungsansätze – so viel ist fix: Die Steuerabteilungen werden Sie, sehr geehrte Leserinnen und Leser, für die Erstellung der steuerrechtlichen Mehr-Weniger-Rechnungen brauchen.

Rund um die Auslegungen der neuen Homeoffice-Regelung, vor allem aus Sicht des Arbeitgebers zu § 26 Z 9a EStG, gibt es noch viele Unklarheiten – hier auszugsweise:

  • Kann der Höchstbetrag von 300 €, der sich durch im Gesetz angeführte 3 € pro Homeoffice-Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage im Jahr ergibt, auch anders erreicht werden, zB durch 2 € pro Homeoffice-Tag für 150 Homeoffice-Tage?

  • Wie passt eine diesbezüglich bejahende Auslegung zur Regelung des § 16 Abs 1 Z 7a lit b EStG, wonach die Differenz auf das Homeoffice-Pauschale gemäß § 26 Z 9a EStG, sofern es weniger als 3 € pro Homeoffice-Tag beträgt, als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveran...

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