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PV-Info 7, Juli 2021, Seite 11

Familienzeitbonus nach Bildungsteilzeitgeld

Andreas Gerhartl

Der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist für den Anspruch auf Familienzeit-bonus schädlich. Bildungsteilzeitgeld gilt in diesem Sinne nach einer OGH-Entscheidung aber nicht als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ().

Sachverhalt

Der klagende Arbeitnehmer bezog vom bis Bildungsteilzeitgeld. Am kam seine Tochter zur Welt. Für den Zeitraum vom bis vereinbarte er mit seinem Arbeitgeber die Inanspruchnahme von Familienzeit und beantragte für diesen Zeitraum (28 Tage) einen Familienzeitbonus. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass innerhalb der letzten 182 Tage Bildungsteilzeitgeld (und -somit eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung) bezogen wurde. Der Arbeitnehmer klagte in der Folge auf Zuerkennung des Familienzeitbonus.

S. 12Entscheidung des OGH

Der OGH gab der Klage statt. Gemäß § 2 Abs 1 Z 5 FamZeitbG setzt der Anspruch auf -Familienzeitbonus ua voraus, dass der Vater in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor -Bezugsbeginn eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt sowie in diesem Zeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat, wobei Un...

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