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PV-Info 7, Juli 2021, Seite 9

Sabbatical und einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Christa Kocher

Eine der Voraussetzungen für den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist die durchgehende sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit im Ausmaß von 182 Tagen vor der Geburt. Fällt in diesen Zeitraum die Freistellungsphase eines Sabbaticals, ist trotzdem von der tatsächlichen Ausübung einer Erwerbstätigkeit iSd § 24 Abs 1 Z 1 und Abs 2 KBGG auszugehen. Auf die „physische“ Ausübung der Erwerbstätigkeit kommt es nicht an ().

Sachverhalt

Der Vater, ein Polizeibeamter, nahm im Zeitraum von bis ein Sabbatical in Anspruch. In der Zeit von 1. 4. bis konsumierte er die Freizeitphase. Im gesamten Zeitraum war der Kläger bei der beklagten Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sozialversichert. Er erhielt in diesem Zeitraum ein Grundentgelt von 75 %, womit er den Zeitraum von 1. 4. bis „einarbeitete“. Der Kläger erhielt von 11. 3. bis ein tägliches Kinderbetreuungsgeld von 44,43 €. Das Sabbatical war der Versicherungsanstalt bei Antragstellung bekanntgegeben worden. Mit Bescheid vom wurde das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld widerrufen und rückgefordert, weil in den letzten 182 Tagen vor der Geburt nicht durchgehend eine Erwer...

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