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PV-Info 7, Juli 2021, Seite 3

Lohndumping bei nicht bezahltem sozialversicherungspflichtigem Taggeld

Thomas Neumann und Julia Viktoria Mäder

Maßgeblich für die Frage, inwieweit Taggelder iZm Entsendungen als Bestandteil des zu leistenden Entgelts betrachtet werden können, ist Art 3 Abs 7 UAbs 2 Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG, ABl L 18 vom , S 1). Demnach gelten Entsendungszulagen als Bestandteil des Mindestlohns, soweit sie nicht als Erstattung für infolge der Entsendung tatsächlich entstandene Kosten (wie zB Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten) gezahlt werden. Die Tatsache, dass für Taggelder keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, führt nicht per se zur Nichtberücksichtigung als Bestandteil des Mindestlohns ().

Dem Geschäftsführer einer slowakischen Gesellschaft wurde von der Bezirkshauptmannschaft Baden wegen Unterentlohnung von drei nach Österreich entsandten Arbeitnehmern eine Geldstrafe gemäß § 7i Abs 5 AVRAG iVm § 7h AVRAG idF vor BGBl I 2016/44 vorgeschrieben. Die Arbeitnehmer seien im Zeitraum von 1. 6. bis auf einer Baustelle in Österreich beschäftigt worden, ohne dass ihnen das gebührende Mindestentgelt -geleistet wurde. In der dagegen erhobenen Beschwerde brachte der Geschäftsführer vor, die von ihm vertretene Gesellschaft sei für sämtliche Aufwände (zB Reise-, Unter...

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