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Brexit-Auswirkungen auf die soziale Sicherheit
Am stimmte die – wenn auch knappe – Mehrheit der Bevölkerung des Vereinigten Königreichs für den Austritt aus der Europäischen Union. Neben vielen anderen Lebensbereichen haben die Regelungen der EU auch im Bereich der sozialen Sicherheit wichtige Aspekte zwischen den Mitgliedstaaten koordiniert. Durch den Brexit war es notwendig, Regelungen zu finden, die diese Koordination fortsetzen.
Um neue Regeln zu finden, konnte man sich vorerst auf das „Austrittsabkommen“ (Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, ABl C 384I vom , S 1) einigen. Dieses hat den Vertragsparteien Zeit verschafft und hat die Koordinierung bis weiterhin sichergestellt, indem – bei Erfüllung der Voraussetzungen – auf die Regelungen der VO (EG) 883/2004 verwiesen wurde. Erst kurz vor Ende dieses Übergangszeitraums konnte der Abschluss des „Handels- und Kooperationsabkommens“ (Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, ABl L 149 vom , S 10)verkündet werden.