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PV-Info 10, Oktober 2016, Seite 25

Ständiger Auslandsaufenthalt des Kindes

Selma Yildirim

Das BFG hat mit Erkenntnis vom , RV/7100641/2016, ausgesprochen, dass bei einer Entsendung einer Arbeitnehmerin in einen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets gelegenen Staat der Familienbeihilfenanspruch nicht gegeben ist.

Sachverhalt

Die drittstaatsangehörige Kindesmutter ist Angestellte einer österreichischen Firma mit Sitz im Inland und für die Dauer von voraussichtlich zwei bis fünf Jahren nach China entsendet worden. Dort lernt sie ihren späteren Ehemann kennen und es wird eine Tochter geboren. Der gemeinsame Haushalt befindet sich in Hongkong. Sie verfügt – so wie auch das Kind – über eine Aufenthaltsberechtigung in Österreich.

Die Kindesmutter begehrt die Auszahlung der österreichischen Familienbeihilfe und teilt im Zuge der Antragstellung auch mit, dass sie sich für die Zeit der Entsendung weiterhin S. 26 in China aufhalten wird. Die Familienbeihilfe wurde für die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigung von Mutter und Kind gewährt. Im Zuge einer späteren Überprüfung stellte das Finanzamt fest, dass die Auszahlung der Familienbeihilfe zu Unrecht erfolgt sei, und forderte die ausbezahlten Beträge zurück.

Erkenntnis des BFG

Die dagegen eingebrachte Beschwerde wurde vom BFG einerseits...

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