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PV-Info 10, Oktober 2016, Seite 21

Wochengeld nach dem Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld

Christa Kocher

In einer ganzen Reihe von Urteilen (ausgehend von ) hat der OGH Entscheidungen über die Höhe des Wochengeldes abgeändert, da sie sich offenbar zu streng an den Wortlaut des Gesetzes gehalten haben. Denn auch wenn der Gesetzeswortlaut eindeutig ist, kann eine planwidrige Lücke vorliegen. Daher haben Mütter, die einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, im Falle einer weiteren Mutterschaft Anspruch auf ein Wochengeld, das sich am einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld orientiert (; , 10 ObS 63/16m; , 10 ObS 64/16h).

Sachverhalt

In allen Fällen wurde von den Müttern einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen (bis zum ersten Lebensjahr des Kindes), die Karenz jedoch mit dem Dienstgeber darüber hinaus vereinbart. Das zweite Kind wurde nach Ende des KBG-Bezugs, aber vor Ende der Karenz geboren. Aufgrund der Schutzfristklausel (bei Beginn der 32. Woche vor Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft lag noch die aufrechte Krankenversicherung durch den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld vor) hatten alle Mütter Anspruch auf Wochengeld. Die Gebietskrankenkasse gewährte es in Höhe von 26,1...

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