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Gerichtliche Geltendmachung einer Schadenersatzforderung
Dem Entgeltanspruch des Arbeitnehmers kann im Prozess eine Gegenforderung aus dem Titel des Schadenersatzes zunächst nicht erfolgreich entgegengesetzt werden ().
In der Praxis werden Forderungen des Arbeitgebers, die sich aus einem (vom Arbeitgeber angenommenen) Schadenersatzanspruch (zB wegen vom Arbeitnehmer unsachgemäß ausgeführter Arbeiten) ergeben, oftmals unmittelbar von Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers abgezogen. Nimmt also etwa der Arbeitgeber einen ihm verursachten Schaden von 500 € an und zieht er diesen einfach vom nächsten Entgeltanspruch des Arbeitnehmers ab, so kommt es in etlichen Fällen (insbesondere wenn dies bei der Endabrechnung durchgeführt wird) zu einer Klage in der Höhe des vorgenommenen Abzugs.
Forderungen des Arbeitgebers
Im Gerichtsverfahren wird der Arbeitgeber den Abzug außer Streit stellen und auf den ihm verursachten Schaden verweisen und somit ein (aus seiner Sicht bestehendes) Abzugsrecht bzw eine Gegenforderung geltend machen.
Dazu verweist der OGH nach seiner bisherigen Rechtsprechung (zB ; , 9 ObA 10/14g) auf § 391 Abs 3 ZPO, wonach ein der Klage stattgebendes Teilurteil zu fällen ist, wenn eine Gegenford...