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Zur Steuerpflicht von Wissenschaftspreisen aufgrund des Charakters eines leistungsbezogenen Entgelts
Erhält ein Steuerpflichtiger für – wie im vorliegenden Erkenntnis – seine Dissertation eine wissenschaftliche Auszeichnung, ist für die Frage, ob diese den Einkünftetatbestand nach § 2 Abs 3 EStG erfüllt, zu klären, ob die Erstellung dieser Arbeit das Ergebnis eines Forschungsprojekts eines Förderers ist und ob Dritten gegenüber Rechte an dieser Arbeit eingeräumt wurden ().
Der Beschwerdeführer bezog als Assistent an einer Universität Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und erzielte auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch die Erstellung von Rechtsgutachten und die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten in juristischen Fachzeitschriften. Im verfahrensrelevanten Jahr erhielt er zudem mehrere in- und ausländische Wissenschaftspreise für seine Dissertationsarbeit in der Höhe von 16.602,58 €. Das Finanzamt war der Ansicht, die Geldpreise stellen steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 1 lit a EStG dar, und rechnete diese im betreffenden Jahr zu.
Sachverhalt
Der UFS (nunmehr: BFG) bestätigte im Instanzenzug die Entscheidung der Finanzverwaltung und sah die Voraussetzungen für die Steuerpflicht der Preise als gegeben. Die Preisverleihung habe wirtschaft...