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Gruppenmerkmal für einzelne Steuerbefreiungen bei leitenden Angestellten und Managern
Bei einigen Steuerbefreiungen in § 3 Abs 1 Z 13 ff EStG ist unter anderem Voraussetzung für die Begünstigung, dass der Arbeitgeber den Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt. Mit dem gegenständlichen Erkenntnis führte der VwGH aus, dass unter gewissen Voraussetzungen auch leitende Angestellte oder Manager eine Gruppe im Sinne dieser Begünstigungen bilden können ().
Der „Geschäftsführer“ einer zu einem internationalen Konzern gehörenden österreichischen GmbH übte vom Konzern eingeräumte Optionen aus und verkaufte die Aktien. Dafür machte er die Steuerbegünstigung gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG für „Stock-Options“ geltend (Anmerkung: Gemäß § 124b Z 151 EStG ist diese Steuerbegünstigung auf nach dem eingeräumte Optionen nicht mehr anzuwenden; siehe W. Ortner, Steuerreformgesetz 2009 – Änderungen in der Personalverrechnung, PV-Info 4/2009, Seite 9 ff).
Sachverhalt
In das Optionsprogramm wurden zwei Gruppen von Mitarbeitern einbezogen:
„Young Talents“ (alle Manager unter 35 Jahren, die am Managementprogramm teilgenommen haben) und
„Senior Executive and Executive“ (alle Manager mit einer Schlüsselposition im Konzern).
Der „Geschäftsführer“ zählte zum Kreis der „Executi...