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Baugewerbe: Novellierung des BUAG und des BSchEG
Mit der Novellierung des BUAG und des BSchEG durch BGBl I 2016/72, ausgegeben am , kommt es neben formalen Änderungen (zB Richtigstellung veralteter Verweise) unter anderem auch zur Einführung des Lehrlingspakets.
Wesentliche Änderungen
Die wesentlichen Änderungen lassen sich in vier Gruppen zusammenfassen:
Umsetzung des Lehrlingspakets;
Überbrückungsgeld;
Ermittlung der Zuschlagsforderung bei Arbeitsverhältnissen, die kraft Gesetzes dem BUAG unterliegen, aber nicht gemeldet wurden (sogenannte nachträgliche Einbeziehung);
Baustellendatenbank.
I. Lehrlingspaket, gültig ab
Das Sprichwort „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ findet hier wieder seine Richtigkeit. Mit einer einjährigen Verspätung kommt es nun doch zur Einführung des Lehrlingspakets (dazu Grafeneder, Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab , PV-Info 4/2015, Seite 8 f; derselbe, Baugewerbe: Lehrlingspaket und Änderungen bei den Zulagen verschoben, PV-Info 2/2016, Seite 7).
Das Lehrlingspaket setzt sich aus gesetzlichen und kollektivvertraglichen Änderungen zusammen.
S. 7Gesetzliche Änderungen: BUAG
Ab ist für die Berechnung des für Lehrlinge für den Sachbereich der Urlaubsregelung zu leistenden Zuschlages der