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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Voraussichtliche Werte für 2017
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2017 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt):
Die Aufwertungszahl für 2017 beträgt – wie bereits im Jahr 2016 – 1,024. Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet (NÖDIS Nr 12/Oktober 2016). Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze entfällt mit (siehe Blauensteiner, Meldepflicht-Änderungsgesetz mit Einführung einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab , PV-Info 10/2015, Seite 13 ff).
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Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | 162 € | 166 € |
für laufende Bezüge, monatlich | 4.860 € | 4.980 € |
für Sonderzahlungen, jährlich | 9.720 € | 9.960 € |
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich | 5.670 € | 5.810 € |
Geringfügigkeitsgrenze | bis | ab |
täglich | 31,92 € | entfällt |
monatlich | 415,72 € | 425,70 € |
Grenzwert für Dienstgeberabgabe, monatlich | 623,58 € | 638,55 € |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil...