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Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2018
Mit , BMF-010222/0113-IV/7/2018, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Jahressteuergesetzes 2018 (BGBl I 2018/62), die Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2018/237), der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (BGBl II 2018/68), der Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl II 2018/37) und der Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung (BGBl II 2018/257) sowie wesentliche Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts und höchstgerichtliche Entscheidungen in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (im Folgenden: LStR) eingearbeitet. Im Folgenden werden die für die Personalverrechnung relevanten wesentlichen Änderungen aus dem LStR-Wartungserlass 2018 dargestellt.
Steuerfreie Bezüge gemäß § 3 EStG
Steuerbegünstigung für begünstigte Auslandstätigkeit nur bei unbeschränkter Steuerpflicht (Rz 70h LStR): Die Steuerbefreiung für die begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG in Höhe von 60 % der steuerpflichtigen Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn ist bei Erfüllung der Voraussetzungen nur für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer anwendbar.
Auflösung bestimmter Zukunftssicherungsmaßnahmen erst bei tatsächlichem Pensionsantritt (Rz 81a LStR): Werden vom Arbeitgeber steuerfreie Zuwendungen gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG für die Zukunftssicherung seiner Arbei...