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Unfallversicherungsschutz für Schiunfälle?
In einer jüngst ergangenen Entscheidung geht der OGH erneut auf die Frage ein, unter welchen Bedingungen eine dem Unfallversicherungsschutz unterliegende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vorliegt, und bekräftigt somit die bestehende höchstgerichtliche Rechtsprechung. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei einer Veranstaltung um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt und ein Unfall infolgedessen als Dienstunfall iSd § 2 iVm § 3 Abs 1 Z 5 OÖ Gemeinde-Unfallfürsorgegesetzes (GUFG) zu qualifizieren ist, ist eine Abwägung anhand verschiedener Kriterien durchzuführen. Liegen nicht alle Kriterien vor, bewirkt dies noch keinen Versicherungsausschluss ().
Die Klägerin war im Rahmen eines Vertragsbedienstetenverhältnisses bei der beklagten Gemeinde beschäftigt und nahm an einem von der Beklagten organisierten und auch teilweise finanzierten Schitag teil, bei dem sie sich schwerste Verletzungen zuzog. Infolgedessen begehrte sie die Feststellung ihrer Verletzungen als Folge eines Unfalls iSd § 3 GUFG, was einem Arbeitsunfall iSd § 175 ASVG gleichgestellt ist.
Strittig war im gegenständlichen Verfahren, ob der Unfall der Klägerin als Dienstunfall iS...