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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2023
Für die Angestellten im Baugewerbe kam es im Zuge der diesjährigen Verhandlungen wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht.
Gehaltserhöhung
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen werden jeweils für eine Laufzeit von zwölf Monaten
mit um 9,5 % und
mit um den Verbraucherpreisindex (VPI) + 0,25 Prozentpunkte
erhöht. Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wurde der Durchschnitt im Zeitraum von März 2023 bis Februar 2024 vereinbart.
Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie der Wirtschaftskammer (http://www.bau.or.at) abrufbar.
Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Sollte das Lehrlingseinkommen zum für das erste Lehrjahr nicht mindestens 1.000 € betragen, wird es auf diesen Betrag angehoben.
Ab entfällt die Beschäftigungsgruppe A1 zur Gänze. Alle Arbeitnehmer, die zum in der Beschäftigungsgruppe A1 eingestuft sind, gehören ab der Beschäftigungsgruppe A2 an. Die Ausstellung eines neuen Dienstz...