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Zusatzkollektivvertrag zur DB-Beitragssenkung im Baugewerbe
Mit trat ein Zusatzkollektivvertrag in Kraft, der eine Absenkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) vorsieht. Somit kommt es auch für Firmen mit BUAK-Direktverrechnung zu einer Absenkung des Dienstgeberbeitrags (DB) auf eine Höhe von 3,7 %. Folgende Informationen stammen ua aus einem Beitrag der Bauzeitung (offizielle Informationen der Bundesinnung Bau).
Hintergrund
Während die DB-Absenkung für Nicht-BUAK-Betriebe durch einen einfachen Aktenvermerk für die Jahre 2023 und 2024 in Anspruch genommen werden kann, war es der BUAK nicht möglich, einen „internen Aktenvermerk“ der Betriebe zu akzeptieren. Daher haben die Sozialpartner reagiert und mit Wirksamkeit ab einen Zusatzkollektivvertrag geschaffen, um auch für BUAK-Direktverrechnungsbetriebe eine Absenkung der DB-Beiträge zumindest ab März 2023 automatisch auf 3,7 % zu erreichen.
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag bezieht sich auf alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte iSd AngG oder Lehrlinge iSd Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der folgenden genannten Betriebe beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag ist gültig für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder
der Bundesinnung Bau, des Fachverbandes der Bauindustrie,
der B...