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PV-Info 11, November 2020, Seite 26

Der steuerrechtliche Zuzug – Klärung der Zuzugsbegünstigung

Stefan Schuster

Lange Zeit schien es strittig, unter welchen Bedingungen ein steuerrechtlicher Zuzug vorliegt, um die Zuzugsbegünstigungen gemäß § 103 EStG in Anspruch nehmen zu können. Der VwGH hat am , Ro 2017/13/0018, dazu Stellung bezogen und zu Recht erkannt, dass eine bloße Wohnsitzbegründung in Österreich nicht ausreichend ist.

Ein Steuerpflichtiger mit deutschem Wohnsitz und dem Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Deutschland nahm den Ruf einer Universität in Österreich und eine dort vakante Professur an. In Österreich wurde ein weiterer Wohnsitz begründet. Der Steuerpflichtige beantragte im Jahr 2015 die Inanspruchnahme eines Zuzugsfreibetrags gemäß § 103 Abs 1a EStG für die Jahre 2015 bis 2019.

Das BMF wies den Antrag ab. Begründend wurde ausgeführt, dass für die Begünstigung neben dem Wohnsitz in Österreich auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegen müsse, was in diesem Fall nicht zutreffe.

Der Steuerpflichtige erhob gegen den Bescheid des BMF Beschwerde beim BFG, da er die Meinung vertrat, dass eine Wohnsitzbegründung in Österreich ausreichend für die Zuzugsbegünstigung sei. Das BFGbestätigte den Bescheid des BMF.

Gegen das Erkenntnis wurde Revision eingelegt, die der VwGH verwarf. Der VwGH ...

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