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PV-Info 11, November 2020, Seite 12

Rechtsanwalt als Dienstnehmer

Christa Kocher

Auch ein selbständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei kann daneben noch in einem Dienstverhältnis bei einem anderen Rechtsanwalt beschäftigt werden. Aber auch ein angestellter Rechtsanwalt hat nur dann Anspruch auf Sonderzahlungen, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Die Erhebung einer Verjährungseinrede durch einen Rechtsanwalt ist weder berufs- oder standeswidrig noch verstößt es gegen die guten Sitten ().

Sachverhalt

Der Kläger ist selbständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei und daneben beim Beklagten, ebenfalls einem Rechtsanwalt, aufgrund einer Substitutsvereinbarung beschäftigt. Der Kläger war von Montag bis Donnerstag für sechs Stunden in den Kanzleiräumlichkeiten des Beklagten anwesend, wo er mit dessen Betriebsmitteln ihm zugewiesene Akten unter Verwendung mehrerer hundert vom Beklagten erarbeiteten Textbausteine für Mandanten, mit denen der Kläger kein Vollmachtsverhältnis hatte, erledigte. Der Kläger war der Kontrolle seiner Arbeiten durch den Beklagten unterworfen, er unterlag auch persönlichen Weisungen seine persönliche Anwesenheit in der Kanzlei betreffend, und er erhielt ein von der Zahl und der Qualität seiner Erledigungen unabh...

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