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Wochengeld und Beitrag zur betrieblichen Vorsorge – ein Update
Die Frage, ob und – wenn ja – in welcher Höhe Wochengeld gebührt, ist nicht immer leicht zu beantworten. Richtig kompliziert wird es, wenn es sich um sogenannte „Folgekinder“ handelt, die während oder auch nach einer Karenz geboren werden. Die vorliegende Übersicht – unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen und Judikatur – soll durch Fallbeispiele helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Außerdem wird für diese Fälle aufgezeigt, ob und von welcher Bemessungsgrundlage die Beiträge zur BV-Kasse vom Dienstgeber zu leisten sind (siehe bereits Kocher, Wann besteht Anspruch auf Wochengeld? PV-Info 9/2011, Seite 25 f; dieselbe, Die Höhe des Wochengeldes, PV-Info 10/2011, Seite 19 ff).
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Entgeltbezug in mehr als drei Kalendermonaten vor dem Beschäftigungsverbot |
Sachverhalt: Beginn des Dienstverhältnisses am ; Angestellte; 2.500 € brutto, 14-mal (1.748,65 € netto pro Monat); Beginn des Beschäftigungsverbots am . |
Höhe des Wochengeldes (§ 162 Abs 3 ASVG): Durchschnittlicher Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate (März, April, Mai): 1.748,65 € x 3 : 92 = 57,02 € pro Tag + 17 % Pauschale für zwei Sonderzahlungen (SZ). |
Bemessungsgrundlage für BMSVG-Beitrag während Wochengeldbezugs: 1,53 % des durchschnit... |