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PV-Info 9, September 2015, Seite 26

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht im Beschäftigungsstaat gemäß VO (EG) 883/2004

Selma Yildirim

Das KBGG regelt die nationalen Bestimmungen über den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mit einem eigenen Beschäftigungsbegriff. Von einer der Definition durch die VO (EG) 883/2004 abweichenden, einschränkenden Begriffsbestimmung darf im Sinne der Gleichstellungsbestimmungen allerdings nicht abgegangen werden, sodass für die Überprüfung, ob Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, der Beschäftigungsbegriff aus dem Gemeinschaftsrecht heranzuziehen ist ().

Sachverhalt

Eine tschechische Staatsbürgerin beantragte in Österreich das einkommensunabhängige Kinderbetreuungsgeld in der Variante 30+6. Dazu gab sie an, dass sie seit Mai 2011 im aufrechten Dienstverhältnis zu einem Pflegeheim in Österreich steht. Nach der Geburt ihrer Tochter im Mai 2013 lebt sie gemeinsam mit dem Kind in Tschechien.

Die zuständige Gebietskrankenkasse verweigerte die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes und behauptete, die Antragstellerin sei keine Beschäftigte nach § 24 Abs 2 KBGG und die VO (EG) 883/2004 für sie daher nicht anwendbar. Die Kindesmutter hat in den letzten sechs Kalendermonaten unmittelbar vor Geburt des Kindes keine durchgehende sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächl...

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