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SWI 4, April 2015, Seite 193

Hybride Finanzinstrumente im internationalen Steuerrecht

Wittenstein (IStR 2015, 160 ff) arbeitet heraus, dass im Outbound-Fall mit § 8b Abs 1 Satz 2 dKStG die Möglichkeiten zur doppelten Nichtbesteuerung durch die Nutzung hybrider Finanzinstrumente ohnehin bereits beschränkt werden (vergleichbar § 10 Abs 7 KStG). Für den Inbound-Fall enthalte das deutsche Ertragsteuerrecht allerdings – wie in Österreich – bisher keine explizite Abwehrgesetzgebung. Generell spricht sich der Autor dafür aus, eine einheitliche unionsrechtliche Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Lösung dieser Themen anzustreben. Die Empfehlungen der OECD sehen aber nach Wittenstein bisher nur eine unzureichende Berücksichtigung von „timing differences“ bei einer späteren Besteuerung der Erträge aus den hybriden Finanzinstrumenten beim Empfänger vor. Er spricht sich daher dafür aus, eine Recapture-Reglung zu schaffen, um einen nachträglichen Betriebsausgabenabzug zu ermöglichen. Zudem sollte geregelt werden, wie bei der gleichzeitigen Anwendung einer Hinzurechnungsbesteuerung im (finalen) Empfängerstaat zu verfahren ist. Wittenstein schlägt ferner vor, Regelungen zum hybriden Betriebsausgabenabzug auf konzerninterne und strukturierte Sachverhalte zu beschränken.

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