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SWI 4, April 2015, Seite 189

EuGH: Keine Verbrauchsteuer im Durchfuhrstaat bei Schmuggel von Zigaretten

Dem Ralph Prankl, C-175/14, liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH betreffend die Auslegung von Art 7 Abs 1 und 2 und Art 9 Abs 1 Verbrauchsteuersystem-RL (iwF Verbrauchsteuersystem-RL) zugrunde. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Lkw-Fahrer Ralph Prankl und dem Zollamt Wien über einen Bescheid des Zollamtes, der Herrn Prankl zur Entrichtung von Verbrauchsteuer auf Tabakwaren verpflichtete. Herr Prankl verbrachte zwischen April und Oktober 2005 auf Veranlassung einer in Österreich ansässigen Person 12.650.000 Stück Zigaretten von Ungarn in das Vereinigte Königreich. Die von Unbekannten in das Zollgebiet der EU geschmuggelten Zigaretten wurden sukzessive in fünf Fahrten ua durch Österreich befördert. Sie waren unter der in den Frachtpapieren als Gesamtladung ausgewiesenen Ladung versteckt. Diese Zigaretten wurden im Vereinigten Königreich in vier Fällen von Unbekannten vom Lkw abgeladen und in einem Fall von den britischen Behörden beschlagnahmt.

Das Zollamt Wien setzte mit Bescheid vom gegenüber Herrn Prankl Tabaksteuer in Höhe von 1.249.820 Euro mit der Begründung fest, er habe diese Zigaretten bezogen und nach ...

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