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PV-Info 9, September 2015, Seite 14

Anrechnung von Vordienstzeiten

Andreas Gerhartl

Enthält ein Kollektivvertrag Bestimmungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten, stellt sich im Zweifel das Problem, ob die Anrechnung voraussetzt, dass auf die betreffende Tätigkeit der die Anrechnung normierende Kollektivvertrag anzuwenden war. Der OGH hat diese Frage in einer aktuellen Entscheidung zum Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes verneint ().

Sachverhalt

Die klagende Arbeitnehmerin war vom bis zum beim beklagten Arbeitgeber beschäftigt und dabei in Verwendungsgruppe II nach dem Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes eingestuft. Die Arbeitnehmerin klagte auf Zahlung einer Entgeltdifferenz, die sich durch die Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben würde. Sie brachte dazu vor, dass sie Vordienstzeiten erbracht habe, die gemäß § 17 Abs 8 des Kollektivvertrages anzurechnen gewesen wären. Der Arbeitgeber wendete ein, der Berufsweg der Arbeitnehmerin habe weder kollektivvertraglich einschlägige Vorkenntnisse noch Verwendungsgruppenjahre aufgewiesen. Strittig war daher, ob die Anrechnung von Vordienstzeiten voraussetzt, dass eine in diesem Kollektivvertrag geregelte und daher nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag erbr...

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