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Wegfall der Überstundenpauschale bei Elternteilzeit
Der OGH hat erstmals in einer jüngst ergangenen Entscheidung zum Entfall einer vereinbarten Überstundenpauschale für die Dauer der Elternteilzeit Stellung genommen ().
Sachverhalt
Die klagende Dienstnehmerin war als Museumsmanagerin beim Dienstgeber in einem unbefristeten Dienstverhältnis beschäftigt. Im Dienstvertrag wurde zwischen den Dienstvertragsparteien eine Überstundenpauschale für 150 Überstunden pro Jahr vereinbart. 60 Überstunden sollten in Form von Zeitausgleich abgegolten werden. Mit der Vereinbarung der Überstundenpauschale wurde auch vorgesehen, dass diese ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen oder gemindert werden kann.
Im Anschluss an die Karenz nach der Geburt ihres Kindes nahm die Dienstnehmerin Elternteilzeit gemäß § 15h MSchG in Anspruch. Sie reduzierte dabei ihre wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden. Ab Beginn der Elternteilzeit leistete die Dienstnehmerin keine Mehr- oder Überstunden mehr.
Der Dienstgeber bezahlte der Dienstnehmerin zunächst noch für die Dauer von sechs Monaten die Überstundenpauschale aliquot dem reduzierten Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden. Danach stellte der Dienstgeber die Zahlung der (aliquoten) Übe...