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PV-Info 9, September 2015, Seite 8

Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld: Sonderfälle beim PKW-Sachbezug

Margot Blauensteiner

Immer wieder kommt der Punkt, an dem ein Personalverrechner beim Erstellen einer Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld mit der allgemein gehaltenen Ausfüllhilfe nicht das Auslangen findet – insbesondere wenn es um den anzugebenden Netto-Arbeitsverdienst geht. Im Folgenden zeigen wir Ihnen daher einige in der Praxis aufgetretene Sonderfälle mit dem Schwerpunkt „Sachbezug PKW“.

Für die Berechnung des Wochengeldes durch die Gebietskrankenkasse hat der Dienstgeber spätestens mit Beginn des Mutterschutzes eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld (A+E Wochengeld) – elektronisch über ELDA – abzugeben, in der der Netto-Arbeitsverdienst, also der durchschnittliche Arbeitsverdienst (alle Entgeltbestandteile, nicht Aufwandsersätze) der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes – reduziert um die gesetzlichen Abzüge (wie Lohnsteuer, Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung) – anzugeben ist (§ 162 Abs 3 ASVG; siehe ausführlich Kocher, Die Höhe des Wochengeldes, PV-Info 10/2011, Seite 19 ff).

Darüber hinausgehende (freiwillige) Abzüge (wie zB Betriebsratsumlagen und Gewerkschafts- oder sonstige Mitgliedsbeitrage, Pfändungen oder monatlich variable Abzüge für Essen) sin...

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