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Der Betriebsratsfonds und die COVID-19-Krisensituation
Die neuen Bestimmungen und ihre Auswirkungen
Im Zuge der COVID-19-Krisensituation wurden zahlreiche neue Gesetze beschlossen, Verordnungen erlassen und Erlässe kundgemacht. Viele dieser neuen Bestimmungen tangieren (zumindest mittelbar) den Betriebsratsfonds. Die Auswirkungen der neuen Maßnahmen auf den Betriebsratsfonds wurden – soweit ersichtlich – in der Literatur noch nicht verschriftlicht. Angesichts der ständig wechselnden Rechtslage lohnt es sich, die folgenden Themen rund um den Betriebsratsfonds und die COVID-19-Krisensituation unter die Lupe zu nehmen.
1. COVID-19-Kurzarbeit und der Betriebsratsfonds
Die Erfüllung von Dienstleistungen für den Betriebsrat, wie etwa die Reinigung der Büroräumlichkeiten sowie Schreib- und Sekretariatsaufgaben, erfolgt primär durch Arbeitskräfte, die dem Betriebsrat vom Betriebsinhaber als Sacherfordernis gemäß § 72 ArbVG beigestellt werden. In diesen Fällen besteht zwischen der Arbeitskraft und dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis. Der Betriebsrat hat gegenüber diesen Arbeitskräften das Weisungsrecht; ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Betriebsratsfonds und der Arbeitskraft besteht hingegen nicht. Die Frage der Vereinbarung von Kurzarbeit und die Frage der Beantragung der Kurzarbeitsbeihilfe ...