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SWI 4, April 2015, Seite 163

Gerichtszuständigkeit bei Schadenersatzklage eines österreichischen privaten Investors gegen einen britischen Emittenten

Im , Kolassa, wurden im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art 267 AEUV, das vom HG Wien 2013 eingereicht worden war, vier Fragen – drei Fragen in Bezug auf die Gerichtszuständigkeit – an den EuGH vorgelegt. Die erste Frage, ob sich der Kläger, der als Verbraucher eine Inhaberschuldverschreibung bei einem beruflich oder gewerblich handelnden Dritten erworben hat, bezüglich seiner Ansprüche wegen der Verletzung der Informations- und Kontrollpflichten sowie aus der Prospekthaftung auf die Gerichtszuständigkeit des Art 15 Abs 1 EuGVVO (Verbraucherwohnsitz) berufen kann, wurde verneint. Der EuGH entschied hierzu, dass ein Vertragsschluss gemäß Art 15 EuGVVO nicht vorliegt, wenn ein Anleger eine Inhaberschuldverschreibung eines ausländischen Emittenten von einer inländischen Bank erwirbt. Die zweite Frage, ob eine Zuständigkeit gemäß Art 5 Z 1 EuGVVO (Erfüllungsort) begründet werden kann, wurde mangels einer „aus einem Vertrag resultierenden rechtlichen Verpflichtung“ ebenso verneint. Die dritte Frage, ob eine Zuständigkeit eines nationalen Gerichts gemäß Art 5 Z 3 EuGVVO (Ort des Schadenseintritts) begründet werden kann, bejahte der E...

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