Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 9, September 2015, Seite 5

Steuerreformgesetz 2015/2016 – Kundmachung im BGBl

Monika Kunesch

Das Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde nunmehr in BGBl I 2015/118, ausgegeben am , kundgemacht. Ergänzend zum in der letzten Ausgabe erschienenen Beitrag (Prinz, Änderungen im Bereich der Steuer- und Beitragsbefreiungen, PV-Info 8/2015, Seite 14 ff), werden nachstehend die zusätzlich im Parlament beschlossenen Änderungen hinsichtlich der Steuer- und Beitragsbefreiungen bei unselbständig Erwerbstätigen dargestellt, so wie diese auch im BGBl veröffentlicht wurden.

  • Mitarbeiterrabatte (§ 3 Abs 1 Z 21 EStG; § 49 Abs 3 Z 29 ASVG): Als weitere Voraussetzung für die Steuer- und Beitragsbefreiung wurde festgelegt, dass die kostenlos oder verbilligt bezogenen Waren oder Dienstleistungen von den Arbeitnehmern weder verkauft noch zur Einkünfteerzielung verwendet und nur in einer solchen Menge gewährt werden, die einen Verkauf oder eine Einkünfteerzielung tatsächlich ausschließen.

  • Reiseaufwandsentschädigungen an Personalvertreter (§ 3 Abs 1 Z 16b EStG; § 49 Abs 3 Z 1 ASVG): Das Inkrafttreten wurde mit der Veranlagung für das Kalenderjahr 2015 bzw für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, festgelegt.

  • Die sozialversicherungsrechtliche Sonderregelung für Au-pair-Kräfte in § 49 Abs 3 Z 27 iVm Abs 8 ASVG bleibt bestehen. Die Voraussetzungen für die Beitragsbefreiung von Zuschüssen zur Kinderbetreuung ...

Daten werden geladen...