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SWI 8, August 2014, Seite 396

Sondervergütungen im internationalen Steuerrecht

Kollruss (FR 2014, 588 ff.) untersucht unter Heranziehung der aktuellen BFH-Rechtsprechung die Besteuerung grenzüberschreitender Sondervergütungen in Form von Darlehenszinsen, die von einer im Ausland ansässigen Mitunternehmer-Kapitalgesellschaft aus der verzinslichen Darlehensgewährung an ihre deutsche Mitunternehmerschaft (KG) bezogen werden (Inbound-Fall). Zunächst analysiert er, ob die ausländische Mitunternehmer-Kapitalgesellschaft mit diesen Sondervergütungen der beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 2 Nr. 1 dKStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2a dEStG). Nach Kollruss könnte man einwenden, dass die Zinseinnahmen (Sondervergütungen) nicht durch eine deutsche Betriebsstätte der KG erwirtschaftet werden und die Darlehensforderung auch nicht (tatsächlich) zu einer Betriebsstätte gehört. Bejaht man eine beschränkte Steuerpflicht, stellt sich in DBA-Fällen die Frage nach der Anwendung des § 50d Abs. 10 dEStG. Entscheidend sei, ob § 50d Abs. 10 dEStG zur Sicherstellung der Besteuerung grenzüberschreitender Sondervergütungen im Rahmen der beschränkten deutschen Steuerpflicht geeignet ist. In diesem Zusammenhang spiele u. a. die Verdrängung der auf DBA-Ebene geltenden Spezialitätenregel...

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