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Zahlungen für den Ankauf von Software keine Lizenzen nach DBA-Recht
Butani/Kejriwal/Singh (Kluwer Tax Blog ) berichten, dass der Supreme Court in Indien einen zwei Jahrzehnte dauernden Streit über die Quellensteuerpflicht auf Software-Zahlungen dahingehend entschieden hat, dass Zahlungen an nicht ansässige Softwareverkäufer DBA-rechtlich nicht als Zahlungen für Lizenzgebühren qualifizieren und somit dem in Indien ansässigen Zahler keine Quellensteuerpflicht auferlegt werden könne. Der Supreme Court ist zu seinem Ergebnis in Anwendung der WVK-Auslegungsregeln gekommen. Das Urteil sei ein Meilenstein, weil der Supreme Court den OECD-MK als ergänzende Auslegungshilfe herangezogen, aber die Rechtswirkung von Vorbehalten Indiens, die nicht in ein bilaterales DBA aufgenommen werden, eingeschränkt habe. Schließlich bekräftigt das Urteil, dass das Parlament das souveräne Recht hat, auch rückwirkende Änderungen vorzunehmen. Dies müsse aber im Einzelfall näher begründet werden. Der Supreme Court liegt daher auf einer Linie mit der wohl herrschenden Lehre zur Möglichkeit eines treaty override in Deutschland und Österreich.