Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 7, Juli 2014, Seite 13

Internationale Personaleinsätze im Konzern – Arbeitskräfteüberlassung oder nicht Arbeitskräfte-überlassung, das ist hier die Frage

Dr. Anna Mertinz ist Rechtsanwältin bei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte in Wien mit Schwerpunkt unter anderem im Arbeitsrecht.

Anna Mertinz

Nunmehr hat also der VwGH seine Ansichten zum „Arbeitgeberbegriff“ im Zusammenhang mit der 183-Tage-Klausel in DBA im Rahmen von internationalen Personalgestellungen geändert – neben vielen anderen Themen, die es im Zuge von Personalgestellungen zu lösen gilt, stellt sich auch die Frage, ob das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) zur Anwendung kommt und ob eine Gewerbeberechtigung oder -anzeige erforderlich ist. Mit diesen Fragen beschäftigt sich nachstehender Artikel im Überblick.

Arbeitsrecht und Steuerrecht sprechen unterschiedliche Sprachen

Bei internationalen Personaleinsätzen sind nicht nur die Rechtsvorschriften mehrerer Staaten zu berücksichtigen, sondern auch innerhalb der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen verschiedene Gesetze zu beachten. Im österreichischen Recht sind dabei vor allem das Arbeitsrecht (inklusive Ausländerbeschäftigungsrecht), das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Gewerberecht zu prüfen. Die einzelnen Rechtsgebiete unterliegen unterschiedlichen Gesetzen und sprechen unterschiedliche Sprachen, was die Sache noch komplexer macht.

So ist etwa der steuerrechtliche Begriff „Personalgestellung“ dem österreichischen Arbeitsrecht fremd. Auch eine Unterscheidung nach „Aktivleistu...

Daten werden geladen...