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SWI 4, April 2021, Seite 221

EuGH: Zinsabzugsverbot im Konzern und Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit

In seinem Urteil vom , Lexel AB, C-484/19, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob ein im Ertragsteuerrecht eines Mitgliedstaates verankertes Abzugsverbot für grenzüberschreitende Zinszahlungen innerhalb eines Konzerns zur Verhinderung der Erlangung eines erheblichen Steuervorteils gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art 49 AEUV verstößt, wenn diese Zinszahlungen an eine Konzerngesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Lexel ist eine schwedische Gesellschaft der Gruppe Schneider Electric. Die Muttergesellschaft dieser in mehreren Drittstaaten und Mitgliedstaaten tätigen Gruppe ist die Schneider Electric SE, eine Gesellschaft mit Sitz in Frankreich. Vor der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Transaktion gehörte die Schneider Electric Services International SPRL (im Folgenden: SESI), eine Gesellschaft mit Sitz in Belgien, zu 85 % der Schneider Electric Industries SAS, einer Gesellschaft der Schneider Electric Gruppe mit Sitz in Frankreich, und zu 15 % der Schneider Electric España SA (im Folgenden: SEE), einer Gesellschaft dieser Gruppe mit Sitz in Spanien. Im Dezember 2011 erwarb Le...

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