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Kein Insolvenz-Entgelt trotz bezahlter Sozialversicherungsbeiträge
Der Bezug von Insolvenz-Entgelt setzt ein der österreichischen Sozialversicherung unterliegendes Beschäftigungsverhältnis voraus. Die Bezahlung der österreichischen Sozialversicherungsbeiträge allein reicht dafür aber nicht aus, wenn kein ausreichender Inlandsbezug nachgewiesen werden kann ().
Vorliegen einer Pflichtversicherung
Wer in Österreich beschäftigt ist, unterliegt auch in Österreich der Pflichtversicherung (Territorialitätsprinzip). Von diesem Grundsatz kennt das ASVG auch einige Ausnahmen, wie etwa Personal auf Schiffen, in Flugzeugen und Zügen. Die wichtigste Ausnahme betrifft aber wohl die Entsendung ins Ausland.
Eine Entsendung liegt dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt im entsendenden Staat behält. Indizien dafür sind
das Bestehen eines gewöhnlichen Arbeitsorts im Inland vor der Entsendung oder
das Fortsetzen der Arbeitsleistung im Inland nach der Entsendung.
Aber auch ohne vorherige oder nachfolgende Arbeitsleistung im Inland, kann die Pflichtversicherung in Österreich bestehen, dann nämlich, wenn Dienstgeber und Dienstnehmer bei Vertragsabschluss ihren Sitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (