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SWI 9, September 2020, Seite 501

Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften

Herrmann (Blog Handelsblatt ) analysiert das Urteil vom , XI R 24/18, mit dem der BFH die Anforderungen eines Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften als konsequente Schlussfolgerung aus der EuGH-Rechtsprechung verdeutlicht und gelockert habe. Entscheidend war, unter welchen Voraussetzungen die Holdinggesellschaft eine ausreichende Ausgangsleistung gegenüber ihren Tochtergesellschaften erbringt und in welchem Zusammenhang diese mit den Eingangsleistungen stehen muss. Nach dem BFH könne das Erfordernis eines Eingriffs in die Verwaltung der Tochtergesellschaft vernachlässigt werden; eine umsatzsteuerbare Tätigkeit genüge bereits. Die Tätigkeit muss dabei weder mit Gewinnerzielungsabsicht noch unter Einsatz eigenen Personals erfolgen. Für den Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsleistungen mit den Aufwendungen der Holdinggesellschaft genüge die allgemeine Verknüpfung mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit. Die Anforderung der Finanzverwaltung nach einer klaren Zuordnung der Eingangsleistung als Kostenelement sei damit für diese Kosten nicht mehr nötig.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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