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Personengesellschaften im DBA-Recht
Stöber (IStR 2020, 601 ff) führt aus, dass auch mehr als 20 Jahre nach Veröffentlichung des OECD Partnership Report 1999 unklar ist, wie Einkünfte iZm Personalgesellschaften abkommensrechtlich einzuordnen sind. Der Autor bezeichnet die insb auch von der OECD vertretene Ansicht als „abkommensorientierte Betrachtungsweise“, für deren Anwendung es aber an einer Rechtgrundlage im deutschen Steuerrecht fehle. Daher verdiene unter Berufung auf Art 3 Abs 2 OECD-MA die „anwenderorientierte Betrachtungsweise“ den Vorzug, wonach jeder Anwenderstaat die Einordnung einer Personengesellschaft nach den Regeln seines Rechts und ohne Bindung an die Einordnung im jeweils anderen Vertragsstaat vornehme. Aus deutscher Sicht sei auch dann von einer Transparenz der Personengesellschaft auszugehen, wenn der andere Vertragsstaat diese als eigenes Steuersubjekt anerkenne. Komme es dadurch zu einer Doppelbesteuerung, sei diese im Wege der Anrechnung oder Freistellung zu beseitigen.