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EuGH: Methode zur Berechnung des Jahresumsatzes für die Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen
Im Urteil vom , CT, C‑716/18, entschied der EuGH über Fragen der rumänischen Curtea de Apel Timişoara (Berufungsgericht Timişoara, Rumänien) betreffend die Auslegung von Art 288 Abs 1 Z 4 MwStSyst-RL über die Methode zur Berechnung des Jahresumsatzes im Hinblick auf die Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist Universitätslehrer, übt mehrere freiberufliche Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt aus und bezieht darüber hinaus Einkünfte als Verfasser von Artikeln und Büchern. Im Jahr 2008 wurde ihm als natürliche Person eine Steuerregistrierungsnummer für „Buchhaltungstätigkeiten“ zugeteilt, die Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung einschließen. Der Kläger übt die meisten seiner Tätigkeiten an seiner Wohnadresse aus, hat aber als Sitzort seiner Insolvenzverwaltertätigkeit die Adresse eines Gebäudes angegeben, dessen Miteigentümer er gemeinsam mit einer anderen Person ist und das zum Teil an eine Handelsgesellschaft vermietet ist, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist. Diese mehrwertsteuerlich registrierte Gesellschaft hat ihren Sitz in diesem Gebäude, wo sie insbesondere Tätigkeite...